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FAQ's

Was soll ich tun, wenn ich Post vom Finanzamt bekommen habe?

Post vom Finanzamt ist prinzipiell erst einmal kein Grund zur Panik. Lesen Sie sich den Betreff des Briefs genau durch; oft ist das Schreiben harmloser als zunächst gedacht. Damit Sie dies allerdings nicht alleine beurteilen müssen, empfehlen wir Ihnen Post vom Finanzamt generell schnell an uns weiterzuleiten. Wir beurteilen dann, ob und wie auf das Schreiben reagiert werden muss. Für die Weiterleitung legen wir Ihnen den Postweg, das Fax oder eine Mail mit einem Scan des Schreibens nahe. Ein persönliches Erscheinen ist in den wenigsten Fällen nötig.

Was kann ich tun um meine Buchhaltungskosten zu senken?

Meine Buchhaltung mache ich selbst. Kann mir der Steuerberater dennoch beim Jahresabschluss helfen?

Ja, die Erstellung des Jahresabschlusses durch uns ist auch dann möglich, wenn Sie sich selbst um ihre Buchhaltung kümmern. Wir empfehlen hier Buchhaltungsprogramme mit Datev-Schnittstelle zu verwenden, damit eine aufwendige Neueingabe der Salden vermieden wird.

Wofür braucht der Steuerberater eine Einsichtnahme in mein Steuerkonto?

Lassen Sie ihre Steuererklärung von uns anfertigen, so ist es unser Anspruch, Ihnen ein konkretes Ergebnis liefern zu können. Die Einsichtnahme in ihr Steuerkonto hilft dabei, Ihnen Nachzahlungen oder Erstattungsansprüche im Rahmen ihrer Jahressteuer möglichst genau voraussagen zu können. Sprechen Sie uns an. Wir erstellen für Sie die Vollmacht.

Welche Daten kann der Steuerberater durch die Einsichtnahme ins Steuerkonto ersehen?

Mit der Vollmacht zur Einsichtnahme in Ihr Steuerkonto erteilen Sie uns lediglich die Genehmigung zu sehen, welche Zahlungen Sie im Veranlagungszeitraum geleistet und welche Beträge Sie dem Finanzamt geschuldet haben. Eine Einsichtnahme auf Bankbestände oder Kontoauszüge wird uns damit nicht möglich. Ihre Privatsphäre bleibt folglich unverletzt.

Was ist ein Kontoauszugsmanager?

Im Geschäftsalltag können Buchhaltung und die bevorstehende Umsatzsteuervoranmeldung schnell in Vergessenheit geraten. Nicht selten werden die Unterlagen erst kurz vor dem Steuertermin fertig, doch eine fristgerechte Erledigung kann dann oftmals nicht mehr gewährleistet werden. Die Benutzung des Kontoauszugmanagers erlaubt es uns die Bankumsätze der von Ihnen gewählten Konten einzulesen und schon tätig zu werden, bevor Sie Ihre Belege und Kontoauszüge bringen. Einen Teil der Arbeit können wir damit bereits ohne Einreichung Ihrer Unterlagen erledigen. Sollte es bei Ihnen dann einmal knapp werden, können wir Ihre Leistung durch den bereits erfolgten Aufwand zeitnah fertig stellen und damit der Festsetzung von Verspätungs- und Säumniszuschlägen entgegenwirken. Sie haben Interesse am Teilnahmeverfahren über die Bereitstellung von Kontoauszugsinformationen? Sprechen Sie uns an!

Kann ich meine Umsatzsteuer freiwillig auch monatlich zahlen?

Nein. Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume sind gesetzlich festgelegt. Eine monatliche Abgabe kann erst ab einer Steuerschuld von 7500 € erfolgen.

Ich brauche Rechtsberatung. Hilft mir der Steuerberater auch dabei?

Rechtsberatung ist nur in einem äußerst eingeschränkten Umfang und nur im Zusammenhang mit einer steuerlichen Problematik möglich. Wir prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Was benötige ich für die Einstellung eines neuen Mitarbeiters?

Sofortmeldung beziehungsweise Anmeldung eines Mitarbeiters beim zuständigen Sozialversicherungsträger werden folgende Informationen benötigt:


- Name und vollständige Anschrift des Mitarbeiters
- SV-Nummer des Mitarbeiters
- Eigene Betriebsnummer
- Tag des Beschäftigungsbeginns

Sollte die Sozialversicherungsnummer des einzustellenden Mitarbeiters zum Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns noch nicht bekannt sein, sind folgende Angaben zwingend nötig:


    - Name und vollständige Anschrift des Mitarbeiters
    - Geburtstag des Mitarbeiters
    - Geburtsort des Mitarbeiters
    - Eigene Betriebsnummer
    - Tag des Beschäftigungsbeginns

Wir empfehlen Ihnen allerdings stets, dem neu einzustellenden Mitarbeiter vor Beschäftigungsbeginn einen unserer kanzleiinternen Personalbögen auszuhändigen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser sorgfältig und vollständig ausgefüllt wird. Damit haben Sie nicht nur alle notwendigen Unterlagen und Angaben im Überblick, sondern sichern sich auch die Chance von uns über steuerliche Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Beschäftigung informiert zu werden.

Was benötige ich für die Erstellung meiner Einkommensteuererklärung?

Die notwendigen Unterlagen sind von den individuellen Gegebenheiten abhängig. Generell empfiehlt es sich Steuerbescheinigungen jeglicher Art, sowie Belege über Werbungskosten bereitzuhalten. Dies sind zum Beispiel: Fortbildungskosten, Arbeitszimmerkosten, Reisekosten, Betriebsmittel (Laptop, Arbeitskleidung, Bücher etc.) , Handwerkerrechnungen, Versicherungsbeiträge, Spenden, Krankheitskosten und Kosten, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anfallen. Die Aufstellung der oben genannten Unterlagen ist beispielhaft.

Wie sortiere ich meine Buchhaltung sinnvoll?

Grundsätzlich sind Kassenbelege (Bar-Einnahmen und -Ausgaben), sowie Bankunterlagen getrennt zu sortieren. Die Vollständigkeit der Buchhaltung lässt sich einfach darstellen, indem man die Belege und Rechnungen unter den zugehörigen Kontoauszügen sowie Kassenblättern einsortiert. Generell ist jede strukturierte Ordnung zulässig, die von einem Fremden in angemessener Zeit nachvollzogen werden kann. Von uns empfohlen wird die chronologische Sortierung der Unterlagen, bei der der aktuellste Beleg oben auf und der älteste Beleg ganz unten liegt.

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